Ja, der Blog lebt noch!
Nur kam ich in letzter Zeit hüstel nicht zum Schreiben. Aber an dieser Stelle will ich einfach ein kleines Gegengewicht gegen die diversen Artikel “beA kann keine Umlaute” aufmachen:
Worum geht’s? Darum: Besonderes elektronisches Anwaltspostfach kann kein Deutsch oder hier: Das beA kann keine Umlaute/Sonderzeichen lesen, oder: Die Anwaltskammern informieren nicht über die Folgen
Das “Problem”. Das stimmt so nicht: beA kann Umlaute, beA kann wunderbar Umlaute. Jeder Anwalt kann Umlaute an andere Anwälte via beA schicken. Die alten Gerichtsserver können (teils) keine Umlaute. Die sind schuld.
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