In Ergänzung zum Porträt eines Raubkopierers mal eine etwas andere Sicht der Dinge rund um „Raubkopien”, Tauschbörsen und Kopierschutzsysteme:
Richtigstellung zu gängigen Fehlinterpretationen des Urheberrechtsgesetzes (oder: Wie kompetent sind BKA und BSI?)
Übrigens, die Seiten, auf die sich der Autor obigen Textes, Fabian Keil, bezieht, scheinen nicht mehr zu existieren. Stattdessen wird vom BSI auf das Portal iRights.info verwiesen, wo man dann schon deutlich vernünftigere Ansichten findet, wie etwa:
Da es bei dem gesetzlichen Begriff der „offensichtlichen Rechtswidrigkeit“ nicht darum geht, ob es zulässig ist, die Angebote zum Download bereit zu stellen, sondern einzig und allein um die Frage, ob es ein Nutzer eindeutig erkennen kann, dass die Kopiervorlagen rechtswidrig hergestellt wurden, ist die Sache einigermaßen klar: Um eine Rechtswidrigkeit im Falle von „All of MP3“ beurteilen zu können, müsste der deutsche Nutzer wissen, ob diese Dienste nach russischem Recht Vervielfältigungsstücke der Titel überhaupt hätten anfertigen dürfen. Die komplexen Rechtsfragen, die hierbei auftreten, sind für die meisten Laiennutzer kaum eindeutig zu beurteilen, so dass eine „offensichtliche Erkennbarkeit“ eher nicht vorliegt.
Auf besagtem Portal gibt es auch andere interessante Dinge zu lesen, wie etwa aktuell ein Interview
Das Urheberrechtssystem ist skandalös ineffizient
Das aktuelle Urheberrecht ist so ineffizient, dass man für bestimmte Situationen geradezu von einem Skandal sprechen muss, so Hal R. Varian, Professor an der Universität Berkely und einer der weltweit bekanntesten Informationsökonomen.
In Ergänzung zum Porträt eines Raubkopierers mal eine etwas andere Sicht der Dinge rund um „Raubkopien”, Tauschbörsen und Kopierschutzsysteme:
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