Ich will ja nicht jammern. Ehrlich nicht.
Genau genommen jammere ich ja auch nicht, jedenfalls nicht allein:
Letztens haben wir eine Übungsklausur in der Zivilrechts-AG geschrieben. Der Sachverhalt - damals original im Examen gelaufen - war noch aus einem Land vor uns einer Zeit, als wir noch die D-Mark hatten. Die Klausur war nicht einfach oder so. Aber in Ordnung.
Heute dann die erste offizielle Probeklausur (Examensklausur aus 2006): WAS IST DAS DENN!?!?!?!?
Also auch wenn wir nach der Klausur beisammenstehend jede nur mögliche Urteilsvariante in der Post-Klausur-Diskussion beizutragen wußten, in einem waren wir uns einig: Die neuere Klausur verhielt sich zu der aus dem letzten Jahrtausend wie Examensklausur im Ersten zu Kleiner Übung an der Uni. So in etwa.
Und dabei meinte unser Ausbilder schon, daß den Erstellern der Klausur schon damals wohl deren gesteigerter Schwierigkeitsgrad aufgefallen sein muß, weil in dem Bearbeitervermerk immerhin Rubrum und Tatbestand erlassen wurde.
Dazu passend
eine Anmerkung aus der Lösung. Zum Phänomen des Unfallersatztarif schreibt der Palandt in einer während der Klausur anwesenden Auflage des letzten Jahrtausends, daß der UET regelmäßig etwa 25% über dem Normaltarif liegt. Im aktuellen steht dann was von 200 bis 300%!
Das ist dann wohl in beiden Fällen Inflation, oder so.
Ich will ja nicht jammern. Ehrlich nicht. Genau genommen jammere ich ja auch nicht, jedenfalls nicht allein:
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