Mittwoch, 31. März 2010
Jurist!
Kommentare
Herzlichen Glückwunsch auch von mir!
Bei uns (Münster, 2002) hatte man für das Diplom noch 50 Euro Verwaltungsgebühr zu zahlen, wenn ich mich richtig erinnere. Ich wußte zum Zeitpunkt meines Examens bereits, daß ich nicht in das Referendariat gehen würde, und habe deshalb Wert auf den akademischen Grad gelegt - und sei es nur, um für jeden verständlich belegen zu können, daß ich mein Studium auch wirklich abgeschlossen habe. Auf meinen aktuellen Visitenkarten steht es allerdings nicht - privat, weil ich es albern fände, dienstlich, weil das in unserer Firma allgemein nicht üblich ist. (Würde ich in einer Firma arbeiten, in der das anders wäre, dann würde ich allerdings auch Wert darauf legen.) Und in Briefköpfen gebe ich den Grad nur selektiv an - bei der Kommunikation mit manchen Firmen wirkt er allerdings Wunder.
Ob man den Dipl.-Jur. jetzt unbedingt braucht, wenn man den Rechtsweg weiter verfolgen will ;-), kann ich nicht beantworten. Ob er Dir das Geld für “ist ganz nett” wert ist, mußt Du selbst wissen. (Mir wäre er es auch in dieser Situation, glaube ich.)
Ja, ich würde mir den Dipl.-Jur. auch attestieren lassen - wenn meine Alma mater diesen akademischen Grad mittlerweile verleihen würde.
Tut sie aber nicht. brummel
Hm, mal gucken ... vielleicht von meinem ersten Referendariatsgehalt.
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Aufgenommen: Mär 31, 21:57
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Aufgenommen: Okt 11, 03:49