Antwort Radio Eriwan: Im Prinzip ja.
Aaaber erstens schreibe ich es nicht heute, sondern genauer, ich habe heute bereits geschrieben. Und zweitens war es nur die eine Klausur als eine der drei Teilleistungen (Klausur, seminaristische Hausarbeit, Mündliches) im Rahmen des universitären Teils der ersten juristischen Staatsprüfung. Und zwar die Abschlußklausur zur Vorlesung “Unternehmenssteuer-Recht”. Aber von wegen “nur”, diese Klausur (natürlich fünfstündig) hatte es durchaus in sich!
Sowohl vom Inhalt her, als auch - leider - vom zeitlichen Umfang her. So angegriffen war mein Daumen jedenfalls schon lange nicht mehr
Worum ging es? Einmal um eine 2-Mann-OHG mit (so jedenfalls meine Lösung) einem dritten als stillem, aber sehr wohl mitunternehmerischem Gesellschafter. Um (verdeckte) Einlagen und viel wichter Entnahmen. Um Sonderbetriebsvermögen und Buchwertfortführung.
Und um eine GmbH mit einem beherrschenden Gesellschafter, der sich schon mal was extra gönnt, um etliche ausländische Kapitalgesellschaften, die manchmal Dividende abwarfen, aber manchmal auch (umsonst) Know-How, Lizenzen oder Darhehen bekamen.
Und stets die Frage: Wie hoch ist das steuerliche Einkommen (EStG, GewSt und KStG)?
Alternativ ging es auch einfach um die Frage: Schafft es der Kandidat, den Stift fünf Stunden nicht aus der Hand zu lassen ...
Antwort Radio Eriwan: Im Prinzip ja. Aaaber erstens schreibe ich es nicht heute, sondern genauer, ich habe heute bereits geschrieben. Und zweitens war es nur die eine Klausur als eine der drei Teilleistungen (Klausur, seminaristische Hausarbeit, Mündliches) im Rahmen des universitären Teils der ersten juristischen Staatsprüfung. Und zwar die Abschlußklausur zur Vorlesung “Unternehmenssteuer-Recht”. Aber von wegen “nur”, diese Klausur (natürlich fünfstündig) hatte es durchaus in sich!
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