Antwort Radio Eriwan: Im Prinzip ja.
Aaaber erstens schreibe ich es nicht heute, sondern genauer, ich habe heute bereits geschrieben. Und zweitens war es nur die eine Klausur als eine der drei Teilleistungen (Klausur, seminaristische Hausarbeit, Mündliches) im Rahmen des universitären Teils der ersten juristischen Staatsprüfung. Und zwar die Abschlußklausur zur Vorlesung “Unternehmenssteuer-Recht”. Aber von wegen “nur”, diese Klausur (natürlich fünfstündig) hatte es durchaus in sich!
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