Mal wieder wird eine populistische Sau durchs Dorf getrieben: Ein Sextäter-Online-Pranger als Reaktion auf den Sexualmord an einem Jungen in Leipzig (mein aufrichtiges Beileid den Angehörigen).
OK, soweit eigentlich alles (leider) normal, obgleich doch eigentlich diese Lektion erst im letzten Jahr gelernt wurde:
Hamburgs SPD-Landesvorsitzender Mathias Petersen hat angesichts massiver Kritik aus der eigenen Partei seinen umstrittenen Vorschlag zur Veröffentlichung der Daten von verurteilten Sexualstraftätern zurückgezogen. “Ich habe gelernt, dass mein Vorschlag rechtsstaatlich nicht umsetzbar ist, daher ist er jetzt vom Tisch”
(heise)
Und die Reaktionen sind diesmal auch erfreulich schnell und deutlich:
Die von Sachsens Innenminister Albrecht Buttolo (CDU) angeregte öffentliche Datei für Sexualstraftäter stößt auf scharfe Kritik. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) lehnt ein öffentliches «An-den-Pranger-stellen» ab [...] Der Vorschlag stelle einen «eklatanten Verstoß gegen die Verfassung» dar [...] Der innenpolitische Sprecher der Grünen, Johannes Lichdi, bewertete den Vorschlag als «Schnellschuss». «Buttolo überschreitet mit Sieben-Meilen-Stiefeln rechtsstaatliche Grundsätze», sagte er. Die Linksfraktion.PDS forderte die Entlassung des Innenministers. «Er ist eine tickende Zeitbombe für unsere verfassungsmäßige Ordnung» [...] Die SPD-Fraktion warnte vor vorschnellen Gesetzesänderungen. [...] Sachsens Datenschutzbeauftragter Andreas Schurig wies Buttolos Vorstoß als «populistisch und verfassungswidrig» zurück. «Ich wende mich dagegen, dass nach Tötungsdelikten regelmäßig neue Forderungen von Innenpolitikern kommen, die letztlich nicht mehr Sicherheit bringen, aber die Bevölkerung beruhigen und in Sicherheit wiegen sollen», sagte er. [...] Ablehnung erntete Buttulo auch aus dem benachbarten Sachsen-Anhalt für seine Idee.
(Mitteldeutsche Zeitung)
Selbst beim niedersächsischen Innenminister Schünemann scheinen nun verfassungsrechtliche Grundkenntnisse vorhanden zu sein, denn auch er gab verfassungsrechtliche Vorbehalte bei einer derartigen Datei zu bedenken.
(Focus)
Allerdings mal wieder bedenklich ist seine konkrete Wortwahl:
Erstmal wird es sehr schwierig sein, alle Informationen in diese Datei aufzunehmen. Und ich habe Befürchtungen, dass dies auch verfassungsrechtlich in Deutschland nicht umsetzbar ist".
(N24)
Interessant, nicht wahr? Also ich für meinen Teil habe ja die Hoffnung, daß dies verfassungsrechtlich nicht umsetzbar ist, Schünemann hingegen hat Befürchtungen!
Für mich hat die Abschaffung des Prangers nämlich was mit grundlegenden Werte-Entscheidungen unseres Grundgesetzes zu tun. Von so klitzekleinen Problemen wie Selbstjustiz mal völlig abgesehen. Was hält Schünemann also von diesen Grundwerten unserer Verfassung? Er ist ja schonmal mit einem merkwürdigem Rechtsverständnis aufgefallen.